Jetzt aber! – Aufruf zur Demo «Rette Dein Internet» am 23. März 2019 in Zürich

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Wir haben letzte Woche einen wichtigen Zwischensieg erreicht. Der Ständerat hat die Vorlage zur Revision des Urheberrechts noch einmal zurück in die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur geschickt und verschafft uns so etwas mehr Zeit, um unsere Argumente für ein faires Urheberrecht in der Schweiz den Parlamentarierinnen und Parlamentariern darzulegen.

Wie Ihr wisst, wird auch innerhalb der EU ein erbitterter Kampf für das Internet der Menschen und gegen ein Internet der Konzerne geführt. Auch in der EU sollen Leistungschutzrechte und Upload-Filter eingeführt werden und auch in der EU formiert sich seit Beginn dieser Diskussion massiver Widerstand aus der Zivilbevölkerung.

Als nächstes finden am Samstag 23. März 2019 in vielen Städten in Europa «Rette-Dein-Internet-Demos». Natürlich wollen wir da auch in der Schweiz nicht klein Beigeben und rufen deshalb zur Demo in Zürch am kommenden Samstag 23. März 2019 um 13:30h auf dem Helvetiaplatz auf. (Hier gibt es auch noch einen Facebook Event dazu)

Es ist auch für uns sehr wichtig, dass die Vorschläge in der bevorstehenden Abstimmung im EU-Parlament abgelehnt werden, denn wir werden auch in der Schweiz unter dem, durch Upload-Filter und Leistungsschutzrecht zerstückelten Internet leiden. Kommt dazu, dass die Befürworter von Leistungsschuzrechten und Linksteuern die Vorlage aus der EU noch so gerne als Argument für eine solche Lösung in der Schweiz aufnehmen werden.

Darum ist es wichtig, dass wir uns Bemerkbar machen. Es geht um Dein Internet!

Die Versammlung beginnt um 13:30h auf dem Helvetiplatz. Um 14:00h findet die Demo durch Zürich statt und ab 15:30 die Kundgebung wieder auf dem Helvetiaplatz.

Es wäre toll, wenn wir uns auch mit klaren Ansagen zum Beispiel auf Kartons sichtbar machen würden. Darum treffen sich die, die Lust haben bereits um 11:30h zur gemeinsamen Bastelzweistunde, damit Du nicht mit leeren Händen demonstrieren musst.

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Dieser Beitrag hat 6 Kommentare

  1. Schütz Christoph

    Andreas Von Gunten wird leider nicht müde, Unwahrheiten zum Lichtbildschutz zu verbreiten.
    Seine Behauptung, mit dem Lichtbildschutz würden alle Fotos „rückwirkend auf 50 Jahre, nachdem sie erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt“, ist falsch. Der Lichtbildschutz gilt nur für künftige Nutzungen nach Einführung des Lichtbildschutzes. Zum Zeitpunkt der Einführung bereits bestehende Nutzungen müssen nicht nachlizenziert werden.
    Ebenso falsch ist Von Guntens Behauptung, dass gegen Urheberrecht verstosse, wer über social media Fotos teilt. Wer auf social media seine Fotos hochlädt, muss die Nutzungsbedingungen akzeptieren, dazu gehört meines Wissens ausnahmslos, dass die hochgeladenen Bilder frei genutzt und damit auch geteilt werden können.
    Schliesslich gehört auch Von Guntens dritte Behauptung ins Reich der Märchen, wonach Bilder, die heute für die Allgemeinheit zugänglich sind, dem Internet entzogen würden. Jedermann darf alle im Internet verfügbaren Fotografien weiterhin ansehen und privat nutzen, der Zugang bleibt bestehen wie bisher. Was nicht mehr geht und Herrn Von Gunten nicht passt, ist, dass Fotografien nicht mehr gratis und franko von jedermann für jeden beliebigen Zweck gebraucht und damit auch missbraucht werden können. Von Guntens Haltung zeugt von wenig Respekt gegenüber allen Fotografinnen und Fotografen – ob Profis oder Amateure – die ihre Fotografien im Internet präsentieren, jedoch die Kontrolle über deren Verwendung nicht verlieren möchten. Weitere Infos zum Thema: http://fotografie-urheberrecht.com/

  2. Schütz Christoph

    Vor 24 Stunden hat der Schreibende hier einen Kommentar verfasst und abgeschickt, der sich kritisch zu den Aussagen von Andreas Von Gunten bezüglich Lichtbildschutz geäussert hat. Die Eingangsbestätigung ist erfolgt, die Publikation jedoch nicht. Es macht leider den Anschein, dass Herr Von Gunten diesen Beitrag zensuriert hat. Sollte auch dieser Beitrag der Von Gunt’schen Zensur zum Opfer fallen und nicht innerhalb nützlicher Frist (12 Std sollten m.E. reichen) aufgeschaltet werden, zeigt das, wie ernst es Andreas Von Gunten mit dem von ihm gepredigten freien Internet ist.

  3. avongunten

    Zur Schutzdauer: Im Gesetz ist klar festgehalten, dass der Schutz 50 Jahre nach der Herstellung der Fotografie erlischt (Abs. 29, Abs 2.). Das gilt nicht nur für Fotos, die nach einem allfälligen Inkraftreten der Revision gemacht werden, sondern für alle Fotos die bis zu 50 Jahre vor Inkrafttreten der Revision gemacht wurden. Das steht auch so in der Botschaft des Bundesrates. Hier gibt es nichts zu deuteln. Das ist ein rückwirkender Urheberrechtsschutz für Fotografien, die vorher keinen solchen Schutz genossen haben.

    Zu Social Media: Wer in Zukunft ein Meme auf Basis eines Fotos, welches die Person nicht selber erstellt hat, kreiert und dieses auf Social Media oder auch anderswo teilt, verstösst nach Inkrafttreten der Revision in der Regel immer gegen das Urheberrecht. Vorher war das nicht zwingend der Fall, weil nicht jedes Foto die nötige Schöpfungshöhe (Individualität) erreichte.

    Zum Zugang: Es werden in Zukunft Fotografien von Bildern, die keinen Schutz mehr geniessen oder noch gar nie unter Urheberrechtsschutz standen, erstellt werden und diese Bilder sind dann geschützt. Auch wenn im Gesetz die Dreidimensionalität der Abbildung verlangt wird, können wir davon ausgehen, dass ein gemaltes Bild als dreidimensionales Objekt interpretiert wird. Der Lichtbildschutz wird also zu einer Privatisierung von Allgemeingut führen.

  4. avongunten

    Im Gegensatz zu den professionellen Lobbyisten, die sich seit Jahren für die Verschärfung des Urheberrechtes zu Gunsten einer kleinen Interessengruppe einsetzen, müssen wir in der Freizeit dagegen halten. Nebenbei müssen wir auch noch unserer Arbeit nachkommen. Es tut mir leid, Herr Schütz, wenn Sie deswegen ein wenig länger als nötig auf die Freigabe Ihres Kommentars warten mussten. Sie können sicher sein, dass ich kein Interesse an der Verhinderung der Publikation ihrer Argumente haben. Aber von Zensur kann allerdings eh nicht die Rede sein. Sie können ja jederzeit auf Ihren eigenen Publikationen ihre Argumente darlegen. Zeigen Sie mir, wo ich auf Ihrer Seite die Möglichkeit habe meine Gegenargumente zu publizieren?

  5. Christoph Schütz

    Besten Dank, Herr Von Gunten, dass mein Beitrag nun aufgeschaltet worden ist. Mein zweiter Kommentar ist damit hinfällig und kann gerne wieder entfernt werden.
    Betreffend „Rückwirkung“ interpretieren Sie den Begriff falsch: Rückwirkend ist ein Gesetz dann, wenn es eine Wirkung in bereits vergangene Zeiten entfaltet. Genau das tut der Lichtbildschutz jedoch nicht: Obwohl mit der Einführung des Lichtbildschutzes auch Bilder geschützt werden, die z.B. im Jahr 2000 gemacht worden sind, wirkt sich deren Schutz nur für künftige Nutzungen aus. Zum Vergleich: Wenn eine seltene Pflanze neu geschützt wird, gilt der Schutz auch für alle bereits bestehenden Pflanzen: Wer eine dieser Pflanzen pflückt wird bestraft, wer sie vor Inkrafttreten des Schutzes gepflückt hat, hat nichts zu befürchten.
    Social Media: Genau, wer meint, er könne mit Fotos, die er nicht selber gemacht hat, machen was er will, täuscht sich, und wie Sie richtig schreiben, ist das jedoch schon heute so bei Fotografien, die Werkstatus haben.
    Zugang: Das Märchen der Privatisierung von Allgemeingut wird durch seine Wiederholung nicht wahrer. Allgemeingut bleibt Allgemeingut, das wissen Sie so gut wie ich; abgelaufene Urheberrechte an einem Werk können durch den Akt des Fotografierens nicht neu aktiviert werden.

  6. Danilo

    Christoph Schütz: Wenn wir schon bei blöden Vergleichen sind: Auch die Pflanzen, die vor dem Schutz-Inktrafttreten bereits gewachsen waren, sind geschützt, auch wenn sie es zum Zeitpunkt der Pflanzung nicht waren.

    Die Diskussion, dass nur zukünftige Nutzungen betroffen sind, lenkt vom eigentlichen Inhalt ab, dass Werke die vor dem Gesetz geschaffen wurden neu davon betroffen sind.

    Und die Details der Nutzungsrechte in den AGB interessiert einen Uploadfilter nicht. Der filtert einfach mal alles was potentiell geschützt sein könnte. Aus Erfahrungen mit YouTube ContentID in Zusammenhang mit CC-lizenzierter Musik weiss ich, wie mühsam das für den Autor des hochgeladenen Werks sein kann.

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Visual der Allianz faires Urheberrecht

Wir sind eine Allianz von NGO’s, Unternehmen und Privatpersonen, die ein faires Urheberrecht in der Schweiz fordern. In diesem Blog erfährst du alles über die geplante Urheberrechtsrevision und deren Auswirkungen.

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